Beitritt und Beitragshöhe

Wie werde ich Mitglied?
Mitglied kann laut der geltenden Satzung, jeder werden, der die in § 4 enthaltenen Voraussetzungen erfüllt. Hierzu gehört, dass das Mitglied im Organisationsbereich des Verbandes in einem Arbeits-, Dienst-, Amts- oder Ausbildungsverhältnis steht (einschl. Richter). Gleiches gilt für im Ruhestand befindliche Beschäftigte sowie Hinterbliebene aller vorgenannten Mitglieder. Mit der Mitgliedschaft sind weitere Rechte und Pflichten verbunden, die in der Satzung ausführlich dargestellt sind. Genaueres zur Satzung und allen zugehörigen Dokumenten, sowie die Beschreibung der letzten Änderungen finden Sie im Menü "Über uns" im Unterpunkt "Satzung".

Dazu füllen Sie die Beitrittserklärung (elektronisch ausfüllbar) aus und senden diese entweder an ein Vorstandsmitglied oder direkt an das Büro des VBGR (Morassistraße 2, 80469 München). Hier finden Sie ein Beitrittsformular, dass nur handschriftlich ausgefüllt werden kann.

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag?

Die Höhe des Jahresbeitrags ab 2021 entnehmen Sie bitte der

Beitragsordnung ab 2021 des VBGR(PDF)

In der Mitgliederversammlung des Jahres 2020 wurde am 18.08.2020 die neue Beitragsordnung beschlossen.

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