Positionen

 

 

Unsere Positionen im dbb beamtenbund und tarifunion

Das besondere Arbeitsumfeld der Beschäftigten des Gewerblichen Rechtsschutzes erfordert eine dynamische Verfolgung von Zielen durch unseren Verband, die speziell in diesem Arbeitsumfeld anfallen und die dbb Positionen präzisieren. Einleitend ist es sinnvoll die Struktur des dbb Beamtenbund und Tarifunion (kurz dbb) zu erklären, da dies in der Öffentlichkeit oft nicht ausreichend bekannt ist. Der dbb besteht aus zwei Teilorganisationen, die weitgehend voneinander unabhängige Strukturen aufweisen: Dem dbb Beamtenbund, der Beamtinnen und Beamte organisiert und der dbb tarifunion, die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer organisiert (vorwiegend im öffentlichen Dienst oder in privatisierten ehemals staatlichen Betrieben). Tarifverhandlungen im öffentlichen werden lediglich für Tarifbeschäftigte (Arbeitnehmer) geführt, nicht für Beamte. Da Beamte weder ein Streikrecht haben, noch einen formellen Arbeitsvertrag, gibt es im Bundesparlament lediglich Anhörungen zu Fragen die die Beamten betreffen, zu denen die Gewerkschaften geladen werden. Alle Aspekte des Beamtenrechts werden durch Gesetze und Verordnungen geregelt die das Parlament oder die Regierung erlässt. Eine der wichtigsten Aufgaben des dbb und deren Bundesleitung ist es auf diese Gesetzgebungsverfahren Einfluss auszuüben in dem die Entscheidungsträger und die Öffentlichkeit von den Argumenten des dbb überzeugt werden.

Der dbb ist eine Dachorganisation, deren direkte Mitglieder eigenständige Gewerkschaften sind. Der VBGR ist so ein Mitglied des dbb, der selbst auch sowohl Beamte als auch Arbeitnehmer (vormals Angestellte und Arbeiter) organisiert. Der dbb übt weder einen Einfluss auf die personelle Besetzung der Gremien des VBGR aus, noch auf die Beitragshöhen oder die inhaltlichen Positionen des VBGR. Die Mitgliedschaft des VBGR im dbb ermöglicht den Mitgliedern des VBGR Anliegen auf Bundesebene leichter durchzusetzen (zum Beispiel Gehaltsforderungen). Immer dann wenn eine große Gruppe Forderungen erhebt, muss man sich absprechen und Kompromisse schließen, damit man als Einheit auftreten kann. Dass gemeinsame Positionen nicht immer auf einstimmigen Entscheidungen basieren, liegt in der Natur der Sache: Wir müssen auch hinnehmen, dass die Mehrheit der im dbb organisierten Gewerkschaften in Sachfragen nicht immer die Meinung des VBGR unterstützen. Durch unsere aktive Teilnahme in den dbb Gremien können wir als kleine Gewerkschaft unsere Anliegen doch vorbringen und Erfolge verbuchen, die im Alleingang nicht möglich sind. Des Weiteren können wir auf Grund unserer Mitgliedschaft im dbb unseren Mitgliedern einen Rechtsschutz zu einem Preis und in einer Qualität anbieten, der sonst wohl nicht zu bekommen ist. Ferner können wir über den dbb, der mit über 1,2 Millionen Mitgliedern ein riesiges Netzwerk darstellt, Experten in Gebieten zu so unterschiedlichen Gebieten wie Pensionsfragen, Krankenversicherung, Arbeitsschutz, Dienstrecht und Gesetzgebungsverfahren befragen und hinzuziehen. Die Mitgliedschaft des VBGR im dbb hat deshalb sehr viele Vorteile, die die Nachteile mehr als aufwiegen (bisweilen unterstützt der dbb nicht die Auffassungen und Anliegen des VBGR).

Der VBGR beschränkt sich ausschließlich auf das Gebiet des gewerblichen Rechtsschutz, ist also eine Fachgewerkschaft auf Bundesebene für den öffentlichen Dienst.

Die letzten Jahre haben für den öffentlichen Dienst einige tiefgreifende Änderungen gebracht: Durch die Änderung des Grundgesetzes (Stichwort Föderalismusreform) geht die Verantwortung und die Gesetzgebungskompetenz für das Dienstrecht der Landesbeamten auf die Länderparlamente über. Damit entstehen 17 unterschiedliche Dienstrechte (für 16 Bundesländer und die Beschäftigten des Bundes). Damit wird die Beweglichkeit und Vergleichbarkeit der Besoldungen erschwert. Der dbb hat immer deutlich gemacht, dass er diese Kompetenzverlagerung nicht für sinnvoll erachtet (vergleiche die Stellungnahme des dbb). Mittlerweile hat sich die Besoldung, das Dienstrecht und die Arbeitsumstände (etwa die Arbeitszeit) in den Bundesländern und in der Bundesverwaltung bereits stark unterschiedlich entwickelt. Der dbb, wie auch der VBGR, steht auf dem Boden des Grundgesetzes und akzeptiert diese Änderungen, auch wenn er sie nicht befürwortet. Diese neuen Umstände haben die Debatte im dbb Beamtenbund und Tarifunion nach einer neuen Struktur, die den Herausforderungen am Besten gewachsen ist, beschleunigt. Auf dem Gewerkschaftstag des dbb und der dbb tarifunion in Berlin vom 24.11.2007 bis zum 28.11.2007 wurde eine neue Satzung verabschiedet, die im dbb Beamtenbund und Tarifunion eine neue Struktur schafft. Das Ziel des dbb ist es den von der Tarifunion betreuten Bereich und den Beamtenbereich so eng wie möglich zu verzahnen, denn das was im Tarifbereich in Verhandlungen nicht erreicht werden kann, können Beamte nie bekommen. Letzteres gilt für alle Aspekte eines Arbeitsverhältnisses, angefangen von der Arbeitszeit bis zur Bezahlung.

Wir nehmen die Umstrukturierungen und die Vorstellung des neuen Erscheinungsbildes des dbb als Dachverband zum Anlass, unsere Positionen vorzustellen. Unsere Mitglieder haben sich an der Ausgestaltung der Positionen sehr rege beteiligt. Das Engagement unserer Mitglieder ist auch in Zukunft nötig , um den Beschäftigten des Gewerblichen Rechtsschutzes ein angemessenes Arbeitsumfeld zu gewährleisten.

Anlass und übergeordnete Ziele für die Positionierung

Die öffentliche Verwaltung steht im Mittelpunkt vielfältiger Reformüberlegungen, bei denen zu beobachten ist, dass Sparzwänge im Vordergrund stehen. Diese Entwicklung ist derzeit auch im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes zu verzeichnen.

Nach wie vor ist festzustellen, dass sich die öffentliche Verwaltung einer Fülle von Reformansätzen bedient, die von ihrer Konzeption her zum Teil durchaus ganzheitliche Züge aufweisen, bei deren Umsetzung es jedoch schwerpunktmäßig um die Einsparung von Kosten geht. Die Übernahme von Methoden des betriebswirtschaftlichen Managements wie z.B. Kosten- und Leistungsrechnung und Controlling ist begrüßenswert, reicht jedoch für eine grundlegende Reform der öffentlichen Verwaltung allein nicht aus. 

Kosteneinsparung darf kein originäres Ziel des Verwaltungshandelns sein und sich nicht qualitätsmindernd auswirken, weil im Bereich des Gewerblichen Rechtsschutzes gerade eine hohe Qualität gefordert ist und bezahlt wird. Vielmehr sind die Qualität des öffentlichen Dienstes, seine Leistungen und die Bedingungen für die Leistungserbringung sowie seine Kostenstruktur insgesamt seitens Politik und Verwaltung zu bewerten und im Sinne eines kontinuierlichen Verbesserungsprozesses laufend weiterzuentwickeln. Eine dauerhafte finanzielle Konsolidierung bedarf einer ganzheitlichen Herangehensweise und Umsetzung, die alle wesentlichen Faktoren einbezieht und die verschiedenen Reformansätze bündelt. Effizienz und Qualität bedingen sich gegenseitig und schließen sich keineswegs aus, wie es die bisherige positive Bilanz des DPMA belegt.

Aktuelles Positionspapier, von der Mitgliederversammlung beschlossen am 23.01.2008