Informationen zum Personalrat

 

 

Allgemeine Informationen zum Personalrat

Die Mitwirkungsrechte des Personals sind im Bundespersonalvertretungsgesetz (BPersVG) geregelt. Dieses Gesetz garantiert Mitwirkungsrechte des Personals der öffentlichen Verwaltung des Bundes. Die Mitglieder der Personalvertretungen (Personalräte) sind für die Dauer von 4 Jahren gewählt. Die nächste Wahl der Vertreter zu den Personalratsgremien findet im Frühjahr 2012 statt.

Die Personalräte die auf den Listen des VBGR und des dbb Beamtenbund und Tarifunion in den Personalrat gewählt worden sind, sind frei in ihren Entscheidungen und deshalb nicht an die Beschlüsse des Vorstands des VBGR oder gar des dbb gebunden. Gleichwohl sehen sie sich dem VBGR verpflichtet und haben das Positionspapier mitgetragen (eine Einleitung zu den Positionen finden Sie hier). Sie können bei Anliegen, die ihre Arbeit oder die Situation an ihrem Arbeitsplatz betreffen, jederzeit den Personalrat als Gremium oder einzelne Personalräte ansprechen. Diese werden Ihnen zumindest den richtigen Ansprechpartner nennen.

Die "freie Liste" kooperiert mit Verdi in allen Personalvertretungen. Gemeinsam stellen diese beiden Listen die Mehrheit in allen Gremien, sowohl in der Gruppe der Beamten als auch in der Gruppe der Arbeitnehmer. Aus diesem Grund sind die Vorstandsmitglieder in allen 3 Gremien bis auf eine Ausnahme (erweiterter Vorstand im HPR) mit den Vertretern dieser beiden Listen besetzt. Aufgrund dieser Mehrheitsverhältnisse haben diese auch die Entscheidungen der Gremien zu verantworten. Als VBGR-Mitglieder können Sie sich natürlich auch an den Vorstand des VBGR wenden, etwa falls Sie Rechtsschutz benötigen. Der Vorstand wird alle Mitglieder des VBGR rechtzeitig über aktuelle Themen aus dem Personalrat unterrichten, die nicht vertraulich sind, und die Mitglieder um ihre Meinung bitten, damit die Personalräte dies in ihre Meinungsbildung mit einfließen lassen können.

Für das Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sind eine Reihe von Personalvertretungen zuständig: