Hintergrundinformationen zum Flugblatt 02/2011:
Forderungen des VBGR zu IT-Projekten im DPMA

Flugblatt VBGR-Info 02/2011: Forderungen des VBGR zu IT-Projekten im DPMA

Im Deutschen Patent- und Markenamt (DPMA) sind in der jüngsten Vergangenheit viele teure IT-Projekte abgewickelt worden, die nahezu alle Bereiche der Tätigkeit des Amtes betrafen. Der VBGR unterstützt alle Maßnahmen, zu denen auch IT-Projekte gehören, um die Wettbewerbsfähigkeit des DPMA zu steigern und damit die Arbeitsplätze der Mitarbeiter zu sichern. Der VBGR kritisiert jedoch die Art und Weise der Umsetzung im DPMA seit vielen Jahren (seit 2006). Wesentlicher Kritikpunkt ist, dass die Projekte begonnen werden, ohne dass deren genauer Inhalt und dessen Ziele vor dem Projektbeginn bekannt sind. In den Vergabeunterlagen sind regelmäßig nur grobe Ziele enthalten und ein Verweis, dass die Details der Umsetzung erst nach der Vergabe und damit der vertraglichen Verpflichtung des DPMA erstellt werden sollen. Dies erfolgt üblicherweise in Benutzerausschüssen in denen die Vorschläge des Auftragsnehmers, wie etwas umzusetzen ist, diskutiert und beschlossen werden.

Dieses Vorgehen sehen wir aus folgenden Gründen kritisch:

Der Bundesrechnungshof teilt in seinem Jahresbericht zum Haushalt 2010 unsere Einschätzung geteilt und auf den Seiten 26 und 27 ausgeführt:

Der Bundesrechnungshof hält es für nicht hinnehmbar, dass das Bundesjustizministerium auf die gravierenden Vergaberechtsverstöße des Patentamtes nicht reagiert hat. Damit hat das Bundesjustizministerium erhebliche Mehrkosten des Projektes hingenommen. Es kann seine Behauptung nicht belegen, dass keine wirtschaftlichen Nachteile entstanden seien. Es muss dafür sorgen, dass das Patentamt seine Vergabeprozesse verbessert. Verstößen gegen die Vergabevorschriften muss es unverzüglich nachgehen.

Weitere und detailliertere Ausführungen sind im gleichen Bericht ab Seite 127 zu finden. Diese Art von negativer Aufmerksamkeit bedeutet für das DPMA einen Ansehensverlust und demotiviert Konkurrenten an Ausschreibungen teilzunehmen, da ihre usprünglich abgegebenen Angebote und die dann tatsächlich abgerufenen Leistungen in keinem Verhältnis zueinander stehen. Es besteht die Gefahr, dass die im DPMA tätigen Unternehmen "Lockvogel"-Angebote abgeben, also sehr günstige Angebote, wohlwissend, dass die tatsächliche Auftragssumme teilweise um Faktoren höher liegt, als die ausgeschriebene Leistung. Diese sogenannten "Change Requests" erfolgen aber ohne Ausschreibung, der Auftragnehmer ist also in seiner Preisgestaltung frei.