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Hintergrundinformationen zum Flugblatt 06/2009: Einladung für Nachwuchskräfte
Flugblatt VBGR-Info 06/2009: Informationen für Nachwuchskräfte Das Deutsche Patent- und Markenamt hat im Jahr 2009 mehr als 100 neue Kollegen eingestellt. Zum praktischen Ablauf des Arbeitslebens stellt das DPMA einige Informationen im Intranet bereit und führt viele Informationsveranstaltungen durch, um das Einleben der neuen Kollegen zu erleichtern. Für viele Kollegen, die die ersten Schritte in ihrem neuen Beruf bereits hinter sich haben, bleiben aber noch einige Fragen, etwa nach den Kriterien der Beurteilung, der Zukunft des Arbeitsplatzes, den eigenen Rechten der Mitbestimmung, der Sachen eben, für die man keine Kurse und nur wenig Informationen aus dem Intranet erhalten kann. Wir wollen diese Lücke schließen und Antworten aus der Sicht unserer Gewerkschaft geben. Zugleich wollen wir auch den VBGR vorstellen: Wir sind als VBGR eine eigenständige Gewerkschaft, die Mitglied des DBB Beamtenbund und Tarifunion (kurz dbb) ist. Wir zeichnen uns durch Sachlichkeit, Kompetenz und vor allem dem Willen die Zukunft unserer Arbeitsplätze mitzugestalten aus.
Rechtliches und Rechte der Beschäftigten Im öffentlichen Dienst gibt es mehrere verschiedene Gruppen, von denen im DPMA zwei vertreten sind: Beamte und Arbeitnehmer (Der Unterschied zwischen Angestellten und Arbeitnehmern ist weggefallen). Für diese beiden Gruppen gelten stark unterschiedliche Regeln und sie haben unterschiedliche Sorgen: Beamtinnen und Beamte Die Arbeitswelt der Beamten wird ausschließlich durch Gesetze, Verordnungen geregelt und durch nachrangige aber auf letzteren basierende Bestimmungen wie zum Beispiel Verfügungen, Erlasse und Dienstvereinbarungen zwischen dem Personalrat und der jeweiligen Dienststellenleitung. Ein Beamter schließt mit dem Staat keinen Arbeitsvertrag ab, auf dessen Inhalte er sich berufen könnte. Die für ihn geltenden Bedingungen können sich grundsätzlich jederzeit ändern, und doch sind die meisten über Jahrzehnte mehr oder weniger gleich geblieben: Man spricht von althergebrachten Grundsätzen des Berufsbeamtentums. Eine Liste der wichtigsten Gesetze und Verordnungen finden Sie hier. Wie wir in der Einladung erläutert haben, birgt das Bundesbesoldungsgesetz die Bestimmung, dass bis zu 90% der Stellen der Patentpüfer als A15 ausgebracht werden können (aber nicht müssen), die Gefahr, dass in Zukunft (sollte sich an der Stellenausstattung nichts ändern, was aber jederzeit möglich ist) der Zugang zu den Regelbeförderungen nach A15 nicht mehr allen Patentprüfern ermöglicht werden kann, zumindest nicht verzögerungsfrei. Das würde bedeuten, dass eine Auswahl nach Leistungsgesichtspunkten getroffen werden muss. Die Leistung wird in einer Beuteilung festgestellt, was dieser somit eine größere Bedeutung als in der Vergangenheit gibt. Tarifbeschäftigte (im Gesetz als Arbeitnehmer bezeichnet) Die Arbeitswelt der Arbeitnehmer wird in
erster Linie durch Arbeitsverträge und Tarifverträge bestimmt und erst in
zweiter Linie durch Gesetze, Verordnungen, Verfügungen, Erlasse und
Dienstvereinbarungen ähnlich den Bedingungen bei Beamten. Die Arbeitnehmer im
öffentlichen Dienst werden bis auf wenige Ausnahmen nach Tarif bezahlt (auch im
DPMA gibt es Ausnahmen) und deshalb auch Tarifbeschäftigte genannt. Während der
Arbeitsvertrag individuell unterschiedlich sein kann, ist der Tarifvertrag für
den öffentlichen Dienst
kurz TVÖD für alle Arbeitnehmer im DPMA
gültig. Im DPMA wird - wie in vielen anderen Behörden auch - rationalisiert. Zum
Einen führt das DPMA die elektronische Schutzrechtsakte ein, also eine
elektronische Aktenführung ein. Damit werden viele (deutlich mehr als 100)
Arbeitsplätze mittelfristig (ab 2012) wegfallen, die sich mit der Papierakte
befasst haben (stark betroffen sind der Botendienst und die Registratur, aber
auch andere Bereiche). Zum Anderen legt die Bundesverwaltung Aufgaben in
sogenannten Dienstleistungszentren zusammen (zum Beispiel im
Bundesverwaltungsamt oder im
Bundesamt für offene
Vermögensfragen oder in den
IT-Dienstleistungszentren des Bundes).
Die Behörden sollen sich laut einem Regierungsbeschluss aus dem Frühjahr 2009
auf ihre hoheitlichen Kernaufgaben konzentrieren. Die Folgen dieses Beschlusses
wirken sich vor allem auf Angestellte aus: Vor allem im vergleichbaren mittleren
Dienst fallen immer mehr Aufgaben weg, wobei die in geringerer Menge neu
entstehenden Aufgaben meist deutlich höhere Anforderungen stellen und deshalb
überwiegend im vergleichbar gehobenen oder gar höheren Dienst angesiedelt sind.
Besonders betroffen von den Rationalisierungen sind befristet Beschäftigte oder
Auszubildende, deren Möglichkeiten ein dauerhaftes Arbeitsverhältnis zu erlangen
geringer werden.
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