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Funktionsvorbehalt - Arbeitsplätze, die im Regelfall mit Beamten besetzt werdenAus Anlass der Überarbeitung des Organisations- und Dienstpostenplans durch das Organisationsreferat sind einige Stellen mit einem Funktionsvorbehalt belegt worden, die bisher nicht entsprechend gekennzeichnet waren. Dies hat für Tarifbeschäftigte zur Folge, dass sie sich nur eingeschränkt auf diese Stellen bewerben können.Die Feststellung eines Funktionsvorbehalts für einen Arbeitsplatz hängt mit der Aufgabenbeschreibung dieses Arbeitsplatzes zusammen: Bei hoheitlichen Aufgaben ist die Stelle Beamten vorbehalten und damit ein Funktionsvorbehalt auszusprechen. Dies betrifft die Grundfrage, was der Sinn und Vorteil eines Beamtenstatus für die Öffentlichkeit und das Funktionieren des Staates ist. Auf der anderen Seite soll qualifizierten Tarifbeschäftigten nicht die Karriere dadurch erschwert werden, dass ein großer Teil der geeigneten Stellen mit höherwertigen Aufgaben allein den Beamten vorbehalten sind.Der VBGR hat sich dieses Themas angenommen und eine Stellungnahme zu diesem Thema erstellt. Weitere Informationen finden Sie hier. |